Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Neu ist die Möglichkeit, Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern, sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR hat bereits im Frühjahr 2024 (01. März 2024) über die Aufnahme in das ELR entschieden.
Die nächste Förderrunde für das Jahr 2025 beginnt im Herbst 2024 hierfür müssen alle Anträge Anfang September bei der Gemeindeverwaltung Tiefenbronn vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Bertsch, Tel. Telefonnummer: 07234 9500-41, E-Mail: bertsch(@)tiefenbronn.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
In der Gemeinde Tiefenbronn konnten in den letzten Jahren bereits zahlreiche Bauprojekte vor allem von Privatpersonen gefördert werden. In der letzten Förderrunde hat Tiefenbronn 205.305 € für vier private Projekte vom Land erhalten. Falls Sie also derzeit bereits Pläne beispielsweise zur Umnutzung oder Modernisierung Ihres Gebäudes habe, melden Sie sich gerne bei uns und wir schauen, ob eine Förderung für Ihr Projekt möglich wäre.
Beispiele für bereits erfolgreich durch das ELR geförderte Projekte:
Ortsteil Tiefenbronn: Umnutzung und Kernsanierung eines Bestandsgebäudes zu einem 5-Familienhaus – Zuschuss: 68.530 €
Ortsteil Mühlhausen: Abbruch eines leerstehenden Gebäudes zur Nachbebauung – Zuschuss: 5.910 €
Neubau eines Wohnhauses nach Abbruch des leerstehenden Bestandsgebäudes – Zuschuss: 30.000 €
Ortsteil Lehningen: Umnutzung Scheuer zu Wohnungen und Gewerberäumen – Zuschuss: 57.900 € Anteil Wohnen; 20.860 € Anteil Gewerbe
Tiefenbronn, 04. April 2024
Ihre Gemeindeverwaltung
Landessanierungsprogramm und Quartierskonzept „historischer Ortskern“
Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet (PDF-Dokument, 370,88 KB, 22.11.2023)
nächster Beratungstermin:
Städtebauliche Erneuerung
„Historischer Ortskern“ im Ortsteil Tiefenbronn
Landessanierungsprogramm
Die Gemeinde Tiefenbronn bietet am Montag, den 27.01.2025 ab 15:30 Uhr eine Beratung vor Ort durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vertreten durch Herrn Hildebrand an.
Im Sanierungsgebiet werden den Gebäudeeigentümern die Möglichkeit zur Förderung ihrer geplanten Maßnahme erläutert.
Zur Terminabstimmung können Sie sich mit dem Bauamt, Frau Schroth unter Telefonnummer: 07234/9500-31 in Verbindung setzen.
Ihre Gemeindeverwaltung