Lebenslagen

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Tiefenbronn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Laufender Betrieb

 

Bei der Durchführung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen eines Gaststättenbetriebs haben Sie gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die Sie einhalten müssen. Beispielsweise müssen die Räume, in denen Sie die Gaststätte betreiben wollen, nach der Landesbauordnung, der Arbeitsstättenverordnung und der Gaststättenverordnung dafür geeignet sein.

Wenn Sie den Außenbereich vor der Gaststätte nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Die Öffnungszeiten Ihrer Gaststätte richten sich ebenfalls nach gesetzlichen Vorgaben. In allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg müssen Sie Sperrzeiten einhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen.

Die Ordnungsbehörden achten bei ihren Kontrollen besonders darauf, dass Sie die Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz erfüllen.

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen Sie nur aufstellen, wenn Sie die dazu erforderliche Erlaubnis eingeholt haben.

Wenn Sie Mitarbeiter einstellen und beschäftigen, haben Sie diesen gegenüber eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen. Sie müssen Ihre Beschäftigten beispielsweise bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern an- beziehungsweise abmelden und in die gesetzliche Unfall- beziehungsweise Sozialversicherung einzahlen. Im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft sind Sie zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet. Sie müssen ebenso die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz berücksichtigen.

Achten Sie auf die Anforderungen für die Benutzung von Schankanlagen und Schankgefäßen sowie Hygienevorschriften. Ihr Personal, das mit der Herstellung, Behandlung oder Ausgabe von Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch oder Eiprodukten beschäftigt ist, benötigt beispielsweise eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom zuständigen Gesundheitsamt.

Sie müssen auch zum Umweltschutz beitragen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Sie die Lärmschutzbestimmungen einhalten. Beispielsweise müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen treffen. Speiseabfälle werden in der Regel über spezielle Verwerter entsorgt.

Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie beim laufenden Betrieb Ihres Unternehmens möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.

 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 23.10.2017 freigegeben.