Steuern & Gebühren
Grundsteuer
Grundsteuer A 400 v.H.
Grundsteuer B 330 v.H.
ab 2025:
Grundsteuer A 400 v.H.
Grundsteuer B 134 v.H.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer 340 v.H.
Hundesteuer
für den ersten Hund 96,00 €
für den zweiten Hund 192,00 €
Zwingersteuer 288,00 €
Abwassergebühren
Schmutzwassergebühr je m³ Abwasser 3,30 €
Niederschlagswassergebühr je m² versiegelte Fläche 0,49 €
Wasserversorgungsgebühren
Wassergebühren je m³ Wasser zzgl. 7% MwSt. 2,85 €
Je nach Wasserzählergröße fällt eine monatliche Grundgebühr an.
Verwaltungsgebühren
siehe Verwaltungsgebührensatzung
Kindergartengebühren
Gebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
siehe Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Gebühren für gemeindeeigene Räume und Gebäude
siehe Satzung über die Erhebung von Nutzungsgebühren für gemeindeeigene Gebäude und Räumlichkeiten
Bestattungsgebühren
Haushaltsplan & Jahresabschluss
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan der Gemeinde Tiefenbronn stellt das wichtigste Planungsinstrument dar. Außerdem dient er dazu Steuersätze für das Haushaltsjahr festzusetzen. Für die Verwaltung ist der Haushalt insofern als Aufgaben und Maßnahmen bindend, soweit sie finanzielle Auswirkungen haben. Diese dürfen nur nach den im Haushalt getroffenen Festsetzungen durchgeführt werden.
Mit Hilfe des Haushaltes werden die zur Verfügung stehenden Mittel planmäßig auf die einzelnen Aufgabenbereiche, die eine Gemeinde zu erfüllen hat oder erfüllen will, verteilt.
Am 23. Februar 2024 wurde der Haushaltsplan 2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbronn einstimmig beschlossen.
Haushalt 2024 (PDF-Dokument, 2,40 MB, 15.04.2024)
Haushaltspräsentation 2024 (PDF-Dokument, 2,13 MB, 15.04.2024)
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gemeinde Tiefenbronn fasst das externe Rechnungswesen innerhalb eines Rechnungsjahres zusammen. Hierbei wird die finanzielle Lage der Gemeinde dokumentiert und das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit abgebildet. Die Buchführung der Gemeinde wird in der kommunalen Doppik geführt.