Für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Sie beim Wahlamt der Gemeinde Tiefenbronn Briefwahlunterlagen beantragen.
Wir weisen an dieser Stelle aber darauf hin, dass die Stimmzettel voraussichtlich erst am 10. Februar 2025 an die Gemeinde Tiefenbronn geliefert werden, weswegen ein Versand der Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen kann.
Für eine Beantragung online klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link. Um den Online-Antrag komplett ausfüllen zu können, benötigen Sie die Wahlbezirks- und Wählernummer von Ihrer Wahlbenachrichtigung, welche Ihnen bis spätestens zum 2. Februar 2025 zugeht.
Bitte klicken Sie hier für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Sofern Sie Ihren Antrag schriftlich, per Fax oder per E-Mail stellen möchten geben Sie bitte Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Wohnanschrift an.
Telefonische Anträge auf die Zusendung von Briefwahlunterlagen können wir aufgrund rechtlicher Vorgaben leider nicht akzeptieren.
Der Antrag kann auch persönlich beim
Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Zimmer 1, zu den folgenden Sprechzeiten gestellt werden:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Montag von 15:00 - 18:00 Uhr
Die Kontaktadresse für die Beantragung in Schriftform, per Fax oder per E-Mail lautet:
Bürgermeisteramt Tiefenbronn
Wahlamt
Gemmingenstraße 1
75233 Tiefenbronn
E-Mail: wahlen(@)tiefenbronn.de
Fax: 07234/9500-50
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann postalisch zugestellt.