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Wichtige Information zur Grundsteuer und zum Versand der Grundsteuerbescheide

icon.crdate17.01.2025

Wichtige Information zur Grundsteuer und zum Versand der Grundsteuerbescheide Der Versand der Grundsteuerbescheide 2025 der Gemeinde Tiefenbronn an

Wichtige Information zur Grundsteuer und zum Versand der Grundsteuerbescheide

Der Versand der Grundsteuerbescheide 2025 der Gemeinde Tiefenbronn

an die Eigentümer/-innen beginnt in der KW 4 (ab 20.01.2025).

Anbei die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

Bei Fragen zur Zahlung der Grundsteuer wenden Sie sich bitte hierzu an das Steueramt entweder telefonisch unter der Telefonnummer 07234/9500-43 oder per E-Mail an lang(@)tiefenbronn.de.

Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de erhalten Sie aktuelle Informationen zur Grundsteuer.

Haben Sie bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt, ist kein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde Tiefenbronn erforderlich. Hinweis: Soweit der Einspruch beim Finanzamt erfolgreich ist, sind wir als Gemeinde verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amts wegen entsprechend zu ändern.

Die Bodenrichtwerte wurden vom Zweckverband

Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis, Bahnhofstr. 13, 75417 Mühlacker, Telefon 07041/98692-0, E-Mail gutachter(@)gua-enzkreis.de als unabhängiges Gremium auf den für die Bewertung relevanten Stichtag 01. Januar 2022 festgestellt. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Die Bodenrichtwerte sind in die Datenbank Boris-BW eingestellt und können dort abgerufen werden. https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de

unter der Rubrik „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.

Ein anderer Wert des Grundstückes kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt 01. Januar 2022 mehr als 30 % Prozent von dem in § 38 Abs. 1 oder 3 LGrStG genannten Wert, der Ihnen vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid mitgeteilt wurde, abweicht. Dazu müssen Sie ein qualifiziertes Gutachten beim oben genannten Gutachterausschuss beauftragen. Nähere Informationen finden sich unter der Kachel „Einreichen eines Gutachtens“ auf der landeseigenen Internetseite www.grundsteuer-bw.de.

Wenn Sie das qualifizierte Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon, wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben.

Bitte beachten Sie, dass ein Gutachten nicht durch eine mündliche Auskunft des Gutachterausschusses oder ein einfaches Schreiben ersetzt werden kann.

Ihre Gemeindeverwaltung Tiefenbronn

Steueramt