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Ablesung der Wasser- und Abwassergebühren, Ablesekarte 2025

icon.crdate06.12.2025

https://www.ablesen.de/tiefenbronn/

Ablesung der Wasser- und Abwassergebühren, Ablesekarte 2025

Sehr geehrte Kunden,

zur Erstellung der Jahresrechnung 2025 werden die Wasserzähler durch die Verbraucher (also durch Sie) selbst abgelesen.
Zur Durchführung der Selbstablesung wurde allen Rechnungsempfängern in den letzten Tagen ein Anschreiben mit beigefügter Selbstablesekarte zugestellt.

Sie lesen bitte Ihren Zähler baldmöglichst ab und tragen den Zählerstand in das Onlineportal bzw. in die Ablesekarte ein.

BITTE ACHTEN SIE DARAUF, DASS SIE IHREN WASSER- UND NICHT IHREN GAS- ODER STROMZÄHLER ABLESEN.

BITTE LESEN SIE NUR, VON LINKS BEGINNEND, DIE ERSTEN FÜNF ZIFFERBLÄTTER AB. KEINE ROTEN ZIFFERBLÄTTER, NACHKOMMASTELLEN ODER ZEIGER!

Sie haben nun die Möglichkeit, die Ablesekarte in einen Briefkasten der Post zu werfen, im Rathaus abzugeben oder den abgelesenen Wasserzählerstand per Internet direkt an die Gemeinde zu melden. Die Zugriffsdaten und nähere Informationen hierfür stehen auf Ihrer Ablesekarte. 

Vorgehensweise per Internet:

-> https://www.ablesen.de/tiefenbronn/

Sollte die Ablesung nicht von Ihnen durchgeführt werden, müssen wir den voraussichtlichen Zählerstand aufgrund der Verbrauchsgewohnheiten der vergangenen Jahre schätzen.

Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können NICHT korrigiert werden!

Die Zählerstände müssen dem Rathaus bis 31.12.2025 vorliegen. Beachten Sie dies bitte falls Sie die Zählerkarte mit der Post schicken. Der Postweg kann einige Tage in Anspruch nehmen! 

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter u.g. Telefonnummer selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihr Steueramt der Gemeinde Tiefenbronn
Jana Schilling
Tel. 07234/9500-43