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Änderungen für Abfallgebühr 2025/2026 bis spätestens 19. Februar melden

icon.crdate22.01.2026

„Haben Sie im vergangenen Jahr Nachwuchs bekommen oder ist Ihr Kind ausgezogen, um in einer anderen Stadt ein Studium zu beginnen?“ Solche Änderungen

„Haben Sie im vergangenen Jahr Nachwuchs bekommen oder ist Ihr Kind ausgezogen, um in einer anderen Stadt ein Studium zu beginnen?“ Solche Änderungen in der Haushaltsgröße haben Auswirkungen auf die Abfallgebühren. „Melden Sie uns Änderungen bei der Anzahl der Personen beziehungsweise der Anzahl der Haushalte bis zum 19. Februar 2026, dann können wir diese im aktuellen Abfallgebührenbescheid noch berücksichtigen“, rät Thomas Hauber vom Amt für Abfallwirtschaft. Die Abfallgebührenbescheide werden ab 17. März an die Haushalte im Enzkreis verschickt.

Der Bescheid setzt sich aus den tatsächlichen Gebühren von 2025 und einer Vorausberechnung für 2026 zusammen. Die Gebühren selbst bestehen zum einen aus einem Jahresbetrag, der abhängig ist von der Anzahl der Personen je Haushalt, und zum anderen aus dem Leerungsbetrag, der abhängig ist von der Art der Mülltonnen und der Anzahl der Leerungen. Die Anzahl der Personen und die Anzahl der Leerungen der Rest- und Bioabfall-Tonnen im Jahre 2025 sind die Basis für die Vorausberechnung des laufenden Jahres.

„Haben wir alle Änderungen für 2025 zum Stichtag erfasst, dann entfallen die Änderungsbescheide, denn die vorausberechneten Abfallgebühren beruhen dann schon auf den aktuellen Daten“, weist Thomas Hauber auf die beiderseitigen Vorteile hin.

Die Änderungsmeldungen können mit einem hierfür entwickelten Vordruck, der auf allen Rathäusern im Enzkreis vorhanden ist, gemeldet werden. Auch formlose Schreiben, Faxe und E-Mails sind möglich. Ein Vordruck steht außerdem auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de (Enzkreis digital / Formulare / Amt für Abfallwirtschaft) zur Verfügung. „Bitte geben Sie immer das Buchungszeichen aus Ihrem letzten Abfallgebührenbescheid an. Nur so ist eine fehlerfreie Zuordnung und Bearbeitung möglich“, ergänzt Thomas Hauber.

Die Gebühren haben sich im Vergleich zu letztem Jahr erhöht. Details finden sich im Internet unter www.abfallwirtschaft-enzkreis.de.

Die Gebührenveranlagung ist erreichbar unter der Postadresse Landratsamt Enzkreis, Postfach 10 10 80, 75110 Pforzheim, per Fax an 07231 308-9446 oder per E-Mail an abfallwirtschaft(@)enzkreis.de. Für Auskünfte zum Abfallsystem im Enzkreis steht auch die Abfallberatung unter Telefon 07231 354838 gerne zur Verfügung.