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Niedrigwasser im Enzkreis: Landratsamt schränkt die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ein

icon.crdate03.07.2026

Die Rechtsverordnung zur Beschränkung von Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs gilt ab diesem Samstag (4. Juli) und bis zum 15. Oktober für die Bäche, Flüsse und Seen im gesamten Enzkreis.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen hinterlassen deutliche Spuren in den Fließgewässern des Enzkreises. Das Landratsamt Enzkreis reagiert zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebewesen nun mit einer Rechtsverordnung zur Beschränkung von Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Die Verordnung gilt ab diesem Samstag (4. Juli) und bis zum 15. Oktober für die Bäche, Flüsse und Seen im gesamten Enzkreis.

„Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, die Datenlage ist jedoch eindeutig“, sagt Umweltamtsleiter Axel Frey. „Überdurchschnittlich hohe Wassertemperaturen, niedrige Pegelstände, mancherorts beinahe ausgetrocknete kleine Gewässer, eine anhaltende extreme Wetterlage mit Trockenheit und Hitze lassen uns keine andere Wahl.“ Sollte sich die Situation nachhaltig entspannen, werde die Rechtsverordnung auch früher zurückgenommen, sichert Frey zu: „Wir haben die Lage stets im Blick.“

Nicht nur Fische leiden unter der Situation: Das gesamte aquatische Ökosystem – von Kleinstkrebsen und Insektenlarven über Wasserpflanzen bis zu Vögeln und Säugetieren, die auf die Gewässer angewiesen sind – steht unter erheblichem Druck. Denn geringe Wassermengen bedeuten weniger Lebensraum, weniger Nahrung und eine geschwächte Selbstreinigungskraft der Gewässer.

Die Rechtsverordnung Wasserentnahmeverbot steht auf der Internetseite des Landratsamts (www.enzkreis.de) unter der Rubrik amtliche Bekanntmachungen. „Außerdem haben wir auf der Enzkreis-Homepage erstmals häufig gestellte Fragen und Antworten mit Hintergrundinformationen zum Thema zusammengestellt“, sagt Andrea Hartmann vom Umweltamt. Zu finden ist die Seite, die auch Gartentipps für die heiße Jahreszeit bereithält, unter dem Suchbegriff „FAQ Wasserentnahmeverbot“.

Das Landratsamt appelliert ausdrücklich an das Verständnis der Bevölkerung. „Der Schutz lebendiger, intakter Gewässer ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung – er liegt im Interesse aller“, betont Axel Frey. „Gesunde Fließgewässer sind Lebensadern der Landschaft, wichtige Erholungsräume und unverzichtbare Bestandteile des regionalen Wasserkreislaufs.“

(enz)