Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Mühlhausen“
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Mühlhausen“
Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung
(bei weniger als 20.000 qm Grundfläche)
im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB
und örtliche Bauvorschriften
Freiwillige Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbronn hat am 21.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Mühlhausen“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
In seiner öffentlichen Sitzung vom 21.07.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbronn beschlossen, den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Mühlhausen“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB frühzeitig im Internet
von einschließlich 25.08.2023 bis einschließlich 02.10.2023
zu veröffentlichen.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Unterlagen dazu sind auf der Homepage der Gemeinde Tiefenbronn unter https://www.tiefenbronn.de/leben-wohnen/rund-ums-bauen/bebauungsplaene-im-beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendiensteabruf- und einsehbar.
Bestandteil sind die folgenden vom Gemeinderat gebilligten Unterlagen:
1. Planerischer Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte Mühlhausen“ vom 21.07.2023
2. Schriftlicher Entwurf mit Begründung des Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte Mühlhausen“ vom 21.07.2023
3. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung vom 17.05.2023.
Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung im Rathaus in Tiefenbronn, Gemmingenstr. 1, Zimmer 27 (Trauzimmer) während der üblichen Öffnungszeiten von
Montag- bis Freitagvormittag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montagnachmittag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
einzusehen.
Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung beim Bürgermeisteramt Tiefenbronn abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch, per E-Mail an schroth(@)tiefenbronn.de, übermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich per Post (Bürgemeisteramt Tiefenbronn, Bauamt, Gemmingenstr. 1 oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Falls die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht ist, vereinbaren Sie bitte mit dem Bauamt der Gemeinde Tiefenbronn einen Termin, Tel. Telefonnummer: 07234 9500-31.
Stellungnahmen, die das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte Mühlhausen“ unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Räumlicher Geltungsbereich:
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (nicht maßstäblich, genordet):
Maßgebend ist der Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte Mühlhausen“ in der Fassung vom 21.07.2023.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Gemeinde Tiefenbronn plant im OT Mühlhausen die Erschließung einer knapp 3.000 qm großen Innenbereichsfläche an der Tiefenbronner Straße, der Würmtalstraße und der Mittelstraße.
Der gesamte Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 3614 qm. Hierzu fand im Jahr 2018 eine Mehrfachbeauftragung (Wettbewerb) zur Neugestaltung der neuen Ortsmitte Mühlhausen statt. Im weiteren Verfahren wurde der Siegerentwurf weiterentwickelt. Die Umsetzung des daraus resultierenden städtebaulichen Entwurfs wird mit dem Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Mühlhausen“ gesichert. Es handelt sich hierbei um den Neubau von mehreren Gebäuden, Einzel- und Doppelhäusern sowie die Sicherung des Bestandes und die Schaffung von neuen Stellplätzen in der Mittelstraße.
Ein wesentliches städtebauliches Planungsziel der Gemeinde Tiefenbronn besteht in der Sicherung und Stärkung der Wohnfunktion und dem schonenden Umgang mit unbebauter Fläche im Außenbereich. Die Bebauung soll an die Umgebung angelehnt verdichtet werden, mit kleineren Grundstücken an zentraler Stelle von Mühlhausen. Die Bebauung der Neuen Ortsmitte Mühlhausen hat für die Gemeinde Tiefenbronn einen hohen Stellenwert, sie stellt ein Leuchtturmprojekt der Innenentwicklung der Gemeinde dar.
Es soll ein interessantes, hochwertiges Wohnquartier in moderner Architektursprache, aber auch in Harmonie zur historischen Umgebung entstehen. Ebenso wurde ein Gestaltungshandbuch erstellt, dieses soll die Festsetzungen im Bebauungsplan und die darüber hinaus getroffenen Regelungen anschaulich erklären und damit als Leitfaden für die spätere Bebauung dienen.
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB für den überplanenden Innenbereich aufgestellt.
Verfahren:
Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs. 3 BauGB).
Von der Erstellung eines Umweltberichts zur Bebauungsplanänderung nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB und von der Überwachung („Monitoring“) nach § 4c BauGB wird ebenfalls abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs. 3 BauGB).
Inhaltlich sind jedoch die artenschutzrechtlichen Vorschriften berücksichtigt worden.
Das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB kann für Bebauungspläne angewandt werden, die der Innenentwicklung, Wieder-Nutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen. Diese Bebauungspläne unterliegen keiner förmlichen Umweltprüfung.
Die Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor:
• Es handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB.
• Die überbaubaren Grundflächen liegen unter dem Schwellenwert von 20.000 qm.
• Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des § 1 (6) Nr. 7b BauGB (keine FFH- oder Vogelschutzgebiete betroffen).
• Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind nicht geplant.
Datenschutz:
Soweit Sie personenbezogene Daten in Ihrer etwaigen Stellungnahme aufgrund der hier eröffneten Äußerungsmöglichkeit angeben, werden diese aufgrund von §§ 13a, 13, 3 Abs. 2 BauGB zum Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes erhoben und verarbeitet.
Die frühzeitige Veröffentlichung im Internet dient insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit. Ihnen wird damit einhergehend die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Die Daten werden jedenfalls für die Dauer des Verfahrens über die Aufstellung des Bebauungsplanes und grundsätzlich für die Dauer der Wirksamkeit des Bebauungsplanes gespeichert; eine Löschung erfolgt jedoch frühestmöglich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens über die Aufstellung Flachdachsatzung und insbesondere auch im Rahmen der Abwägung der Belange werden Ihre Daten von den am Verfahren beteiligten Stellen der Gemeinde Tiefenbronn und der hierzu eingeschalteten Dritten verarbeitet. Ihre Daten können daher auch Gegenstand und Inhalt sowohl einer öffentlichen Beratung im Gemeinderat als auch von Unterlagen sein, die von jedermann eingesehen werden können.
Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung werden Ihre Daten vollständig mit den gesamten Verfahrensvorgängen an das zuständige Gericht übergeben.
Ihre Beteiligung am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Ortsmitte Mühlhausen“ ist freiwillig. Da bei einer Stellungnahme Ihrerseits jedenfalls Ihre postalische Anschrift und ggf. auch Ihr Name insbesondere auch für eine sachgerechte Abwägung und auch für Ihre Inkenntnissetzung über das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 S. 4 BauGB) benötigt werden könnten, werden Sie gebeten, bei der Stellungnahme Ihre Namen und Ihre Anschrift anzugeben. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe von Name und postalischer Adresse besteht klarstellend nicht. Sie können jedoch ggf. Rechtsnachteile erleiden, wenn Sie Name und postalische Adresse nicht angeben.
Sie haben als betroffene Person das Recht, bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen von der Gemeinde Tiefenbronn Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Artikel 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) zu verlangen. Sie können auch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen (Artikel 21 DSGVO). Eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 102932, 70025 Stuttgart, Poststelle(@)lfdi.bwl.de beschweren. Die betroffenen Rechte (mit Ausnahme des Beschwerderechts gegenüber dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) können Sie gegenüber der Gemeinde Tiefenbronn insbesondere postalisch, per E-Mail und per Telefax geltend machen. Es fallen dabei die entsprechenden Porto- bzw. Übermittlungskosten an.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Gemeinde Tiefenbronn, gesetzlich vertreten durch Herrn Bürgermeister Frank Spottek, Gemmingenstr. 1, 75233 Tiefenbronn, gemeindeverwaltung(@)tiefenbronn.de, Telefax: Faxnummer: 07234 9500-50.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Tiefenbronn, erreichen Sie per E-Mail unter datenschutz(@)tiefenbronn.de, per Telefax unter Faxnummer: 07234 9500-50, per Telefon unter Telefonnummer: 07234 9500-20 und per Post (Gemmingenstr. 1, 75233 Tiefenbronn).
Tiefenbronn, den 24.08.2023
Gez.
Frank Spottek
Bürgermeister